Geschäftsbedingungen

Ausgabe 01/2020

  1. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen für klinker.zone Karl Blauensteiner, Hinterleiten 4, 3242 Texing werden allen Lieferungen von Klinkersteinen zugrunde gelegt, soweit im Einzelfall keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden.
  2. Auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes finden diese Geschäftsbedingungen Anwendung, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen insbesonders des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.
  3. Alle unsere Angebote/Kostenvoranschläge gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb 3 Wochen ab Ausstellungsdatum als verbindlich. Die Annahme und Preisgarantie eines von der klinker.zone – Karl Blauensteiner erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Mengen möglich. Bei Teilaufträgen aus einem Gesamtangebot ist eine Preiserhöhung der Einheitspreise möglich.
  4. Bestellungen sind und gelten nur dann als angenommen, wenn wir sie durch unsere Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt haben. Nach erfolgter Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als verbindlich und kann nur mit unserer schriftliche Zustimmung geändert werden.
    Dem Auftraggeber / Kunden kommt – abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen (§§3 und 3a KSchG; §11 FAGG) kein Stornorecht zu. Sollte der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise stornieren oder seiner Annahmeverpflichtung nicht nachkommen (wollen), dann schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Pönale in der Höhe von € 25,- pro angefangener 1.000 Klinkersteine, die vom Auftraggeber storniert oder nicht angenommen wurden, unbeschadet darüber hinausgehender Ansprüche des Auftragnehmers aus dieser Vertragsverletzung des Auftraggebers / Kunden. Bereits gelieferte Ware kann nicht mehr storniert werden. Auch Steinmuster gelten als gelieferte Ware und werden, wenn nicht anders vereinbart, von uns in Rechnung gestellt.
  5. Die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen sind ohne Gewähr. Im Falle einer verspäteten Lieferung können von uns weder Geldstrafen noch Schadenersatz oder Zinsen gefordert werden. Sollte die Lieferung durch Eintreten höherer Gewalt verzögert oder verhindert werden, hat der Auftragnehmer das Recht, die Lieferfrist um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern bzw. vom Auftrag zurückzutreten ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Aufruhr, Krawalle, Streik, Ausfall von Maschinen und/oder Geräten, Unverfügbarkeit von Transportmitteln, Stagnation in der Zulieferung von Grundstoffen und Energie, behördliche Maßnahmen, sowie jeder Umstand, durch den es dem Auftragnehmer in angemessener Weise unmöglich ist, auf normale Art und Weise zu liefern.
  6. Die gelieferte Ware muss unverzüglich bei Übernahme durch den Auftraggeber – sofern er kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist – hinsichtlich der Menge und eventueller Transportschäden geprüft werden. Eine eventuelle Reklamation muss direkt am Lieferschein vermerkt werden und ist uns außerdem zusätzlich schriftlich innerhalb von 8 Tagen bekanntzugeben. Eine spätere Reklamation diesbezüglich wird nicht anerkannt. Der Auftraggeber ist – sofern er kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist -verpflichtet, die Richtigkeit der Lieferung direkt bei Warenannahme am Lieferschein mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
  7. Reklamationen, die uns erst mitgeteilt werden, nachdem ein Teil der gelieferten Ware bereits verarbeitet wurde, können wir nicht mehr anerkennen, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist. Eine Reklamation ist für einen Auftraggeber, der nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist, nur zulässig, wenn der Auftraggeber einen Mangel der Materialien nachweisen kann. Unsere Haftung gilt – wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist – nur, falls bewiesen ist, dass die gelieferten Waren aufgrund von Tatsachen unbrauchbar geworden sind, für die wir bzw. unsere Zulieferfirma verantwortlich sind. Eine normale Abnutzung und andere Ursachen, die uns nicht zuzuschreiben sind, wie z.B. falsche Behandlung, Lagerung oder Verarbeitung, Überbelastung und Ähnliches entbinden uns von jeder Verantwortung. Außerdem übernehmen wir keine Haftung für indirekte Schäden oder Gewinnverlust. Es wird auch keine Haftung für eventuelle Unkosten, die dem Auftraggeber aufgrund von Lieferverzögerungen entstehen könnten, übernommen. Unterschiede in Farbe und Struktur sind ein Merkmal grobkeramischer Produkte und begründen deshalb keinen Produktmangel bzw. eine berechtigte Produktreklamation. Geringe Beschädigungen, welche die Gebrauchsmöglichkeit der Produkte nicht wesentlich beeinflussen, stellen keinen Produktmangel dar, wenn dies der Verkehrsanschauung entspricht.
  8. Die Haftung des Auftragnehmers, ungeachtet aus welchem Grund, beschränkt sich maximal auf den Rechnungswert der gelieferten Waren, auf die sich die vom Auftragnehmer begründet befundenen Reklamationen beziehen, wenn der Auftraggeber / Kunde nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist. Im Einzelfall kann auch der Ersatz der Waren durch ähnliche Waren oder die Reduktion des Kaufpreises vereinbart werden. Wenn der Auftragnehmer die Waren ersetzt, gehen die damit verbundenen Transportkosten zu Lasten des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber / Kunde nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist. Eine Reduktion des Kaufpreises bezieht sich ausschließlich auf die mangelhafte Ware. Der Auftragnehmer haftet – , wenn der Auftraggeber / Kunde nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist -für keine Folgeschäden, direkte oder indirekte Betriebsschäden, Stagnationsschäden, Bauverzögerungen, Auftragsverluste, Gewinnentgang, Bearbeitungskosten und ähnliches. Auch gegenüber Dritten kann kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.
  9. Rechnungen sind, falls keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart, binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge sind, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart werden, unzulässig. Wenn nicht vorher anders vereinbart, gilt 40% der Auftragssumme als A-Conto-Zahlung bei Auftragserteilung als vereinbart. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist klinker.zone – Karl Blauensteiner berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% (ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG: 5%) zu berechnen. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Eine etwaige Reklamation der gelieferten Ware berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung des Entgeltes, wenn der Auftraggeber / Kunde nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht, wenn der Auftraggeber / Kunde nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist. Überhaupt ist die Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Entgeltes wegen irgendwelcher Gegenansprüche unzulässig, sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist und zusätzlich entweder der Auftragnehmer zahlungsunfähig wird, oder es sich um eine Gegenforderung des Verbrauchers handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, oder über die Gegenforderung des Verbrauchers ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt oder der Auftraggeber die Gegenforderung anerkannt hat.  Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel befreit, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat und – sofern er nicht er nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist – insbesondere mit Zahlungsverpflichtungen auch aus anderen Aufträgen im Verzug ist.
  10. Sollte der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, sollte er Konkurs oder Zahlungsaufschub beantragen, sollte ein Vermögensbestandteil des Auftraggebers gepfändet werden oder sollte er sein Unternehmen verkaufen oder liquidieren, werden alle Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich fällig. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer das Recht, neben den anderen Rechten, die ihm das Gesetz und diese Vereinbarung einräumen, entweder seine Verpflichtungen auszusetzen oder die Vereinbarung mittels einer schriftlichen Mitteilung gänzlich oder teilweise aufzulösen, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist. Außerdem hat der Auftragnehmer das Recht Schadenersatz zu fordern.
  11. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Waren, soweit diese ohne Zerstörung oder Veränderung ihrer Wesensart entfernt werden können, im Eigentum von klinkerzone – Karl Blauensteiner. Diesse darf daher auf Kosten des Auftraggebers nach Überschreitung des vorgesehenen Zahlungszieles und nach vorheriger schriftlicher Androhung der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes die gelieferten und/oder be-/verarbeiteten Gegenstände entfernen. Allfällig darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
  12. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang gegenüber allen widersprüchlichen oder anderslautenden Bestellbedingungen des Auftraggebers. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen sind für den Auftragnehmer nur bindend, wenn sie schriftlich akzeptiert wurden. Sollte sich eine oder mehrere Bedingungen der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung als nicht rechtsgültig herausstellen, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.
  13. Der Auftragnehmer hat das Recht Aufnahmen von Projekten des Auftraggebers machen zu dürfen. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass solche Aufnahmen für allfällige Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden können.
  14. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist das sachlich zuständige Gericht in 3100 St. Pölten.